Vorbehaltlich einzelvertraglicher Vereinbarungen gelten folgende Gebühren und Auslagen:
Stufe 1: außergerichtliches Mahnverfahren
| Inkassomaßnahme |
Kostenpauschale |
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1. bis 3. Mahnstufe
beinhaltet: |
€ 40,-- |
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| 1.Mahnschreiben |
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| 2.Mahnschreiben |
zzgl.€ 5,-- |
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| 3.Mahnschreiben |
zzgl.€ 10,-- |
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| zgl. 3 % Erfolgshonorar im Fall der Realisierung der Forderung, unabhängig davon, welche der Mahnstufen erreicht worden ist. |
Stufe 2: außergerichtliches Vollstreckungsverfahren
| Inkassomaßnahme |
Kosten |
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| außergerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen |
10% Erfolgshonorar zzgl. der tatsächlich entstandenen Auslagen, Gebühren und Kosten, wie z.B. Kosten für Gerichtsvollzieher etc. |
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| Schreibauslagen |
€ 5,-- |
Für den Fall einer Bonitätsprüfung hat der Auftraggeber die hierfür anfallenden Kosten zusätzlich zu tragen. Gleiches gilt für einzuholende Auskünfte aus öffentlichen Registern. Fahrtkosten werden mit € 0,30 pro gefahrenen km in Rechnung gestellt.
Bei Forderungen, die älter als 360 Tage sind, erhöhen sich die erfolgsabhängigen Gebühren um 2 %.
Diese Gebührentabelle umfasst die außergerichtlichen Maßnahmen der Rhenus Inkasso GmbH.
Anwalts-, Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten sind nicht umfasst.
Im Rahmen der Inkassovertretung in Insolvenz-, Vergleichs- und anderen derartigen Verfahren
wird jeweils eine Pauschale individuell vereinbart.
Alle Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es wird ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Rhenus Inkasso GmbH verwiesen!
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